Schutzkonzept der EFG Nordhorn für das Feiern von Gottesdiensten im Hinblick auf Covid-19/Coronavirus

Grundsätzliches

Wir wollen gerne wieder Gottesdienste feiern und Gemeindeveranstaltungen durchführen. Bei unserem Wunsch nach Normalität sehen wir uns als Teil der Gesamtgesellschaft und nicht in einer Sonderrolle. Das bedeutet, dass die Gemeinde Nordhorn die Notwendigkeiten zur Eindämmung des Virus anerkennt und unterstützt. Das Gottesdienstverbot darf aber kein Dauerzustand sein.

Selbstverständlich halten wir uns an die behördlichen und gesetzlichen Vorgaben. Dem dienen auch die Regelungen in diesem Schutzkonzept.

Maßnahmen

  • Es ist grundsätzlich ein Mindestabstand von 1,5 m zu anderen Personen einzuhalten.
  • Im Gottesdienstraum stehen die Stühle in einem Mindestabstand von 1,5 m nach links und rechts sowie nach vorne und hinten (Markierungen). Familien, die im selben Haushalt leben und einem weiteren Hausstand, dürfen zusammensitzen, jedoch in jedem Falle maximal mit 10 Personen. Sind die Plätze belegt, sind nachkommende Gottesdienstbesucher auf andere Veranstaltungen, z.B. auf einen zweiten Gottesdienst zu verweisen.
  • Ist ein erhöhter Gottesdienstbesuch zu erwarten, der den vorhandenen reduzierten Platz (Stuhlzahl) übersteigt, wird durch ein Anmeldesystem (Listen, Ticketsystem, etc.) sichergestellt, dass der Gottesdienstbesuch geordnet und zahlenmäßig verantwortlich verläuft.
  • Auch bei der Nutzung von Verkehrswegen, insbesondere der Flure und Treppen, ist auf eine Einhaltung des Mindestabstandes zu achten (Abstandsmarkierungen für die Laufwege); erforderlichenfalls ist der entsprechende Bereich nur einzeln zu betreten.
  • Die Gemeindeleitung trägt die Verantwortung für die Einhaltung dieser Maßnahmen.
  • Wo es baulich möglich ist, gibt es einen getrennten Zugangs- und Ausgangsweg in das Gemeindehaus bzw. in den Gottesdienstraum. Dies ist entsprechend zu beschildern und ggf. durch ein Leitsystem abzusperren.
  • Besucher sollten eine Mund-Nas-Bedeckung oder einen Mund-Nase-Schutz  bis zum Beginn des Gottesdienstes tragen. Jede/r sollte eine eigene Schutzmaske zum Gottesdienst mitbringen. Die Leitung der Gemeinde sollte sich jedoch darum kümmern, einen ausreichenden Grundbestand an Schutzmasken .
  • Es stehen in ausreichendem Maße Flüssigseifen, Handtuchspender und Desinfektionsspender zur Verfügung; diese sind regelmäßig zu nutzen. Handdesinfektionsmittel werden am Eingang bereitgestellt, Besucher sollten sich vor Betreten des Gemeindehauses die Hände desinfizieren.
  • Die Reinigungskräfte reinigen alle Räumlichkeiten; hierbei werden insbesondere Türklinken, Handläufe und Lichtschalter desinfiziert.
  • Im Gottesdienst verwendete Technik (Mikrofone, etc.) wird nach Ende des Gottesdienstes desinfiziert.
  • Auf regelmäßiges Lüften ist zu achten, da dies die Zahl möglicherweise in der Luft vorhandener Erreger reduziert. In der Heizperiode soll vor und nach der Veranstaltung stoßgelüftet werden und währendder Veranstaltung alle 20 Minuten für fünf Minuten.
  • Enge Räume im Gemeindehaus (insbesondere Teeküchen) sind – wenn überhaupt nötig – nur einzeln zu betreten.
  • Die Kollekte wird bargeldlos eingesammelt, also digital oder durch Überweisung. Wo das nicht möglich ist, wird nur am Ausgang ein Kollektenkorb bereitgestellt.
  • Beim Gemeindegesang sollte nur leise mitgesungen werden. Dabei muss eine Mund-Nase-Bedeckung getragen werden, das gilt auch für die Musiker und Vorsänger. Auf Gesangsbücher wird verzichtet und es wird nur von Beamerfolien gesungen.
  • Keine Chöre, Orchester, Blasorchester; Musik durch einzelne Musikerinnen oder Musiker ist erlaubt, ebenso eine Band unter Einhaltung der Abstandsregeln.
  • Beim Abendmahl kommen ausschließlich Einzelkelche zur Anwendung. Das zuvor mit Handschuhen geschnittene Brot wird den Teilnehmenden bspw. mit einer Greifzange in die Hand gegeben. Der Mindestabstand wird gewahrt.
  • So lange Kindergärten, Kitas und Schulen geschlossen sind, ist ein Angebot eines Kindergottesdienstes vor Ort nicht plausibel zu vermitteln. Wenn wieder möglich, gelten für das Kinderprogramm die Infos und Anregungen unter: www.gjw.de/corona/kigo
  • Aktuelle Regelungen für die Jugendarbeit:

Ab dem 13.07.2020 gelten die Regelungen des Landesjugendring Niedersachsen.

Auf Grund der hohen Infektionszahlen werden die Kontakte für den Monat November virtuell durchgeführt.

  • Kirchencafé und Begegnungszeiten vor und nach dem Gottesdienst entfallen. Foyer- und Begegnungsbereiche sind vor und nach dem Gottesdienst nicht zugänglich. Gemeinsame Mahlzeiten nach dem Gottesdienst finden nicht statt.
  • Dem Wunsch nach Seelsorge und Segnung nach dem Gottesdienst wird nur unter den oben genannten Hygieneregeln nachgekommen.
  • Die Kontaktdaten der Gottesdienstteilnehmenden inkl. Zeitpunkt des Gottesdienstbesuches werden in einer Liste festgehalten, um Infektionsketten nachvollziehen zu können.
  • Die Gemeinde informiert über die Hygienestandards und Maßnahmen durch weitflächige Aushänge und Merkblätter.
  • Die Beachtung der vorgenannten Maßnahmen ermöglicht es, dass der Mindestabstand zu anderen Personen zu jedem Zeitpunkt eingehalten werden kann und es zu keinem Körperkontakt kommt.

Im Übrigen gilt: Niemals krank in den Gottesdienst! Personen mit erkennbaren Symptomen (auch leichtes Fieber, Erkältungsanzeichen, Atemnot) kommen nicht in die Gottesdienste bzw. bleiben zu Hause, bis der Verdacht auf Infizierung mit dem Coronavirus ärztlicherseits aufgeklärt ist. Hier sind alle gefragt, ihre gesundheitliche Situation gewissenhaft zu prüfen, um andere nicht in Gefahr zu bringen.

Ein weiteres zentrales Anliegen ist die Gewährleistung der Seelsorge an Kranken und Sterbenden. Unter Wahrung der Abstandsregelung (kein direkter Körperkontakt) und weiterer Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Mundschutz) sowie der Regelungen vor Ort in Krankenhäusern, Pflegestationen, Hospizen, Gefängnissen usw. soll den haupt- und ehrenamtlichen Seelsorgerinnen und Seelsorgern der Zutritt gestattet sein.

Trauergottesdienste in der Friedhofskapelle oder am offenen Grab finden unter Wahrung der Abstandsregelung (kein direkter Körperkontakt) und weiterer Hygienemaßnahmen (Desinfektion, Mundschutz) sowie der Regelungen der Friedhöfe statt.

Trauergottesdienste und Trauerfeiern in Gemeindehäusern unterliegen den gleichen vorgenannten Maßnahmen des Schutzkonzeptes.

Handlungsanweisungen für Verdachtsfälle

  • Die betreffende Person wird zur ärztlichen Abklärung unverzüglich nach Hause geschickt.
  • Die Leitung der Gemeinde wird über die für den Gottesdienst zuständige Person (in der Regel Pastor/-in oder Gottesdienstleiter/-in) informiert.
  • Die Leitung der Gemeinde nimmt den Kontakt zum Gesundheitsamt vor Ort auf:
    Herr Dr. Gerhard Vogelsang
    Tel.: 05921-961859
    Mail: gerhard.vogelsang@grafschaft.de

Diese Maßnahmen und Handlungsanweisungen gelten ab sofort und bis auf Widerruf.

Nordhorn, den 14.05.2020
Gemeindeleitung

Geändert am 14.6.2020 auf Beschluss der Gemeindeleitung

Geändert am 1.10.2020 auf Beschluss der Gemeindeleitung

Geändert am 4.11.2020 auf Beschluss der Gemeindeleitung